Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und 24u - Reiss & Partner OG (nachfolgend 24u genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von 24u ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Gegenbestätigungen unserer Vertragspartner unter Hinweis auf ihre Geschäfts- und Lieferbedingungen, die sich nicht mit unseren Geschäftsbedingungen decken, werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
(1) Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:
• General/Subunternehmerauftrag
• Graphik-Design (Entwurf, Ausführungspläne), Ausführung
• kreativer/handwerklicher Leistungsumfang
• Fremdleistungen (Lieferungen Dritter)
(3) Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Es sind dies vor allem:
• Umfassendes Briefing
• Beistellung detaillierter Unterlagen
• Geschäftsbedingungen
• etc.
(1) Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen.
(2) Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes bzw. der Lieferung als erbracht.
(3) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch 24u, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von 24u, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.
(1) Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von 24u gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist 24u berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von 24u nicht zulässig.
(2) Durch die Abhaltung der Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.
(1) Das gesetzliche Urheberrecht von 24u an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von 24u nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
(3) Die dem Kunden eingeräumte Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von 24u als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.
(4) Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
(5) Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
(6) Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).
(7) Werden urheberrechtliche Leistungen von 24u über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, 24u hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.
(8) Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von 24u, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).
(9) Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
(10) 24u ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.
(1) 24u behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.
(1) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von 24u ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
(2) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden 24u von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
(3) Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von 24u möglich. Im Fall eines Stornos hat 24u das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
(1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt 24u seine Leistungen an seinem Geschäftssitz.
(2) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit ist von 24u grundsätzlich einzuhalten. Bei von 24u zu verantwortenden Lieferverzug inkl. Nachfrist ist dieser verpflichtet, für den nachweislichen Schaden Ersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
(1) 24u hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
(2) Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien der Werbegraphik-Designer (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 32 Kartellgesetz) im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:
• Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles,
• Präsentation von Entwurfsarbeiten etc.)
• Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation etc.)
• Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
• Nebenleistungen (Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung etc.)
• Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)
• Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten etc.)
• Fremdleistungen
(3) Die von 24u gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
(4) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist 24u berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
(1) Üblicherweise wird vor Zustandekommen eines Auftrages von 24u ein Offert gelegt.
Preisangebote sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Die Zusage muss in schriftlicher Form erfolgen.
Die in unseren Preisangeboten genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, außer sie ist gesondert ausgewiesen. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Bei allen in den Preisangeboten enthaltenen Materialien handelt es sich um Tagespreise, die der jeweiligen höheren Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden.
(2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Werbegraphik-Designer.
Sie finden diese unter www.success.at
(3) Die dort ausgewiesenen Honorarsätze gelten als Mindesttarife.
(1). Haftung: 24u wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten
Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken
hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften
auch bei den von 24u vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von 24u vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von 24u vorgeschlagenes Kennzeichen, Firmen- oder Markenname etc.) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichen- bzw. patentrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens, Firmen- oder Markennamen etc.) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von 24u für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens, Firmen- oder Markennamen etc.) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn 24u ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet 24u nicht für
Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie
für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens, Firmen- oder Markennamen etc.) 24u selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde 24u schad- und
klaglos: der Kunde hat 24u somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die 24u aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
(2) 24u ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. 24u haftet für Schaden nur im Falle, da Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass 24u die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
(4) Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigen vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis - eingeschränkt auf die von 24u abgedeckten Aufgabenbereiche - gerichtlich geltend gemacht werden.
(5) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
(6) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von 24u zu vertreten sind und ihm umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung von 24u.
(7) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.
Alle Leistungen von 24u (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich freizugeben. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen.
24u veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die
damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
(1) a) Preisangebote sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Die Zusage muss in schriftlicher Form erfolgen.
b) Die in unseren Preisangeboten genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, außer sie ist gesondert ausgewiesen. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
c) Bei allen in den Preisangeboten enthaltenen Materialien handelt es sich um Tagespreise, die der jeweiligen höheren Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden.
d) Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt uns, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird von unseren Vertragspartnern ausdrücklich genehmigt.
e) Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schließen Lager, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten sowie die vom Vertragspartner veranlassten Kosten einer Datenübertragung (z.B. per ISDN)
nicht ein.
f) In den angebotenen Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckereierzeugnisse enthalten. Wird eine besondere Verpackung gewünscht, so wird diese gesondert verrechnet.
g) Entwurfs- und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind - sofern sie nicht ausdrücklich im Preisanbot aufscheinen - im Preisanbot nicht enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche wie zB. das Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeiten. Auf Wunsch des Vertragspartners angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall unser Eigentum und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht
zur Ausführung gelangt.
h) Aufträge, die in ihrer Formulierung von unseren Preisangeboten in irgendeinem Punkte abweichen oder erst nach einem 10 Tage überschreitenden Zeitraum erteilt werden, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit auf unserer Seite unserer schriftlichen Bestätigung.
i) Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.
j) Ein Auftrag kommt zustande durch die Annahme des Auftrages unseres Vertragspartners. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn Preis, technische Durchführbarkeit und Liefertermin - sofern einer vereinbart wurde - von uns bestätigt wurde.
k) Erfolgen nachträgliche Änderungen auf Veranlassung unseres Vertragspartners - so zum Beispiel im Rahmen der sogenannten Besteller- und Autorenkorrektur - so werden dadurch entstehende Kosten insbesondere auch ein allfälliger Maschinenstillstand unserem Vertragspartner verrechnet. Unter nachträglichen Änderungen sind auch Wiederholungen von Probeandrucken, die von unserem Vertragspartner wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
l) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen unseres Vertragspartners bewirkt werden, gelten als vom Vertragspartner auch ohne Benachrichtigung durch den Vertragspartner genehmigt. Der Vertragspartner verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht.
(2) Beigestellte Materialien, Auftragsunterlagen
a) Beigestellte Materialien, wie Datenträger, Vorlagen, Filme, Klischees usw., sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. Wir sind erst in der Lage während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen.
b) Eine Versicherung des beigestellten Materials erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Die Kosten einer solchen Versicherung trägt jedenfalls der Auftraggeber. Die allenfalls entstehenden Lagerkosten für das beigestellte Material trägt der Auftraggeber.
Wir haften als Verwahrer lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, betragsbeschränkt durch das Auftragsvolumen.Wir sind berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Verschnitt, aus Stanzung, Druck, Zurichtung und Fortdruck, gehen mit der Bearbeitung in unser Eigentum über.
c) Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Diapositive, Filme, Druckformen, Datenträger und sonstige Unterlagen haften wir als Verwahrer nur bis zu einem Zeitpunkt, der vier Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernehmen wir für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.
d) Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithographien, Filme, Platten, Stanzen und andere für den Produktionsprozeß erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen)und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.
(3) Beanstandungen
a) Sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Qualität zugesagt wurde, sind wir nur verpflichtet, Waren handelsüblicher Art und Güte zu liefern.
b) Für Druck- und Ausführungsfehler, die unser Vertragspartner in den von ihm zur Verfügung gestellten Abzügen übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf unseren Vertragspartner über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind.
c) Wird dem Auftrag als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein Digital-Proof oder Computerausdrucke zugrunde gelegt, so sind diese nicht farbverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das
Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Herstellungsverfahren bedingt sind. Sollte vom Vertragspartner eine verbindliche Farbvorlage gewünscht werden, ist die Erstellung eines kostenpflichtigen Andrucks auf Auflagenpapier erforderlich und separat zu beauftragen.
d) Geringe Abweichungen in Formaten oder bei farbigen Reproduktionen in Farbnuancen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere
wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen.Gewährleistung für die Echtheit von Farben, Nuancen, Lackierungen, Imprägnierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten uns gegenüber verpflichten.
e) Unser Vertragspartner hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall sofort zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen uns unverzüglich bekanntgegeben werden. Bei Teillieferungen ist die Beanstandung des zu beanstandenden Teiles vorzunehmen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Im übrigen leisten wir nur Gewähr für fehlerhafte Exemplare, die bei einer angemessenen Zahl von Stichproben festgestellt wurden.
f) Wir haben das Recht auf Nachbesserung und Ersatzlieferung. Unser Vertragspartner verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten sowie in jedem Fall eine Minderung des Entgeltes zu fordern.
g) Bei versteckten Mängeln muß die Mängelrüge spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung angezeigt werden, widrigenfalls diese Mängel auch auf andere Weise nicht mehr geltend gemacht werden
können.
h) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung
befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten abtreten.
i) Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchenüblich sind. Entsprechend den Usancen der
Papierindustrie dürfen alle Papiere und Kartone in puncto Grammatur bis 5% schwerer oder leichter als bestellt geliefert werden.
j) Wir haften keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens unseres Vertragspartners entstanden sind.
(4) Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen
a) Soweit ein Schaden auf unserem Verschulden beruht, ist er mit der Höhe des Auftragswerts begrenzt.
Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.
b) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung
sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
c) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen. Im kaufmännischen Verkehr haften wir darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen.
d) Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
e) Auftretende Fehler bei der Übertragung von Daten unseres Vertragspartners an uns mittels Telefax, Email oder sonstigen Übertragungsarten gehen zu Lasten unseres Vertragspartners.
(5) Lieferungen
a) Lieferungen - auch Teillieferungen - erfolgen ab unserem Betrieb auf Rechnung und Gefahr unseres
Vertragspartners. Eine entsprechende Versicherung wird für den Fall des Transportes nur über gesonderten Auftrag auf Rechnung unseres Vertragspartners abgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
b) Die Versendungsart wird von uns gewählt, außer unser Vertragspartner besteht auf eine besondere Art der Versendung.
c) Mehr- oder Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5%, bei schwierigen oder mehrfarbigen Arbeiten bis zu 10% gestattet und sind anteilig zum vereinbarten Preis zu verrechnen. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt.
d) Höhere Gewalt entbindet uns grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt in unserem Betrieb oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In diesen Fällen ist unser Vertragspartner prinzipiell nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwaige
Schäden haftbar zu machen.
(1) Zahlung und Zahlungsverzug
Alle Rechnungen sind prompt zahlbar. Ist die Zahlung bis zum 30. Tag ab Fälligkeit nicht eingelangt, behält sich 24u vor, nach schriftlicher Verständigung allfällige Leistungen einzustellen und eventuelle Zugänge zu Web/Mail/Datenservern zu sperren. Zusätzlich fallen bereits ab dem 14. Tag Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß an.
(2) Haftung
24u lehnt jede Haftung für gesetzeswidrige Inhalte der in Auftrag gegebenen Produkte ab. Der Vertragspartner hat diese mit aller Sorgfalt zu prüfen. Da es 24u wichtig ist, nicht mit rechtswidrigen Inhalten in Verbindung gebracht zu werden, behält sich der Auftragnehmer im Falle eines möglichen gesetzlichen Verstoßes alle rechtlichen Schritte vor - insbesondere eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Diese Regelung betreffen folgende unzulässigen Informationsangebote,
wenn sie
• Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
• zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
• eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,
• grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das grausame oder unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
• den Krieg verherrlichen,
• gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt, oder
pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben.
Bei Informationsangeboten, die zwar nicht unter die Aufzählung fallen, aber in sonstiger Weise pornografisch sind, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist der Kunde verpflichtet, durch technische Vorkehrungen („Altersverifikationssystem“) oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch nichtvolljährige Nutzer wirksam ausgeschlossen ist.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die auf seiner Internetseite verwendeten Informationsangebote, einschließlich der dort eingeblendeten Banner und vorhandenen „Links“, nicht die Rechte Dritter verletzen. Insbesondere zählen hierzu die Rechte an Patenten und Marken sowie Namens-, Urheber- und Datenschutzrechte von Dritten.
Darüber hinaus hat der Kunde eigenverantwortlich sicherzustellen, dass seine Internetseite durch ein Impressum gekennzeichnet wird, aus dem sich ergibt, wer verantwortlicher Betreiber der Internetseite ist.
Für den Fall, dass der Kunde eine Internetseite unterhält, die bestimmungsgemäß sich an Nutzer aus einem Drittland richtet, hat der Kunde eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes nicht durch die Inhalte seiner Internetseite verletzt werden.
Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten und Inhalte auf dem von 24u zugewiesenen Server verantwortlich. Insbesondere obliegt es allein dem Kunden, eine ordnungsgemäße Datensicherung seiner gespeicherten Inhalte und Daten durchzuführen. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form sichert („Backup-Kopien“) und damit gewährleistet, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung von 24u für Datenverlust - soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von 24u verschuldet - wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Haftung für Schäden die durch leicht fahrlässiges Handeln entstanden sind sowie für Leistungen oder Verfügbarkeiten, bei denen er sich Drittanbietern bedient. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion von Webservern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, auf Fehlermeldungen des Auftraggebers innerhalb von 6 Stunden innerhalb der Geschäftszeit zu reagieren.
(5) Änderungen
Die Kosten einer Auftragsänderung hat der Auftragsgeber in vollem Ausmaß zu tragen.
(6) Kündigung
Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen unter Beachtung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe, die in der Person des Vertragspartners liegen, möglich.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
• Schäden durch grob fahrlässiges Handeln
• Erhebliche Preiserhöhungen (ab 15 %) seitens des Auftragsnehmers
• Mehrmaliges Nichteinhalten der Zahlungsfristen
• Weitergabe von vertraulichen Daten
• Gesetzeswidrige Inhalte der in Auftrag gegebenen Produkte (siehe Pkt. 4 - Haftung)
• Grob fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung eines Vertragspartner
• Im Fall der berechtigten Kündigung durch den Auftragnehmer, hat der Vertragspartner Aufwendungen die bis dahin getätigt wurden zu ersetzen. Darunter fällt auch die eventuelle Anschaffung von für diesen Auftrag nicht abdingbaren Geräten, von denen der Auftragnehmer in sonstiger Weise keine Verwendung hat.
Bei Kündigung/Stornierung eines Zielschuldverhältnisses seitens des Auftragsgebers sind der bisher geleistete Arbeitsaufwand sowie eventuelle Materialkosten zu begleichen, mindestens jedoch 30 % der Auftragssumme.
(7) Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Mängelrügen sind schriftlich an 24u zu übermitteln.
24u übernimmt keine Gewähr, dass Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, es sei denn, diese sind ausdrücklich Inhalt des Vertrages.
(8) Servicearbeiten
Servicearbeiten sind generell als Dienstleistungen zu betrachten. Sofern diese nicht ausdrücklich im Werkvertrag inkludiert sind oder nichts anderes vereinbart ist, gilt für diese ein Stundensatz, der aus unserer aktuellen Preisliste zu entnehmen ist.
(9) Urheberrecht und Nutzung von Software
Alle Urheberrechte über die vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Software gegen Bezahlung zu seinen eigenen Zwecken zu nutzen. Es wird ausschließlich eine Werknutzungsbewilligung erworben.
(10) Daten
Daten, die der Vertragspartner vom Auftragsnehmer erhält, sind mit aller Sorgfalt zu verwahren, so dass kein Dritter Zugang zu diesen hat. Bei Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber.
Sollte es bei der Anwendung von Zugangsdaten zum Web/Mail/Datenbankserver zu einer Schädigung des Bereiches des Auftragnehmers kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet diesen unverzüglich zu verständigen. Wurde eine solche Schädigung verschuldet, behält sich der Auftragnehmer eine Verrechnung der angefallenen Wiederherstellungskosten vor.
Besondere AGB betreffend die Registrierung von Internet-Domains der Top Level Domain (TLD) .at sowie unter den Sub Level Domains (SLD) .co.at und .or.at. bei 24u in seiner Funktion als Registrar der nic.at, der Registrierungs- und Verwaltungsstelle für .at-Domains.
Bei der Registrierung einer dieser Domains bei 24u gelten zusätzlich die AGB der nic.at.
Sie finden diese und ergänzende Bestimmungen unter:
http://www.nic.at/service/rechtliche_informationen/agb/
http://www.nic.at/service/rechtliche_informationen/registrierungsrichtlinien/
Es gilt als vereinbart, dass die e-Mailform als beiderseitig anerkannte schriftliche Verständigung anerkannt wird. Etwaige Rechnung oder Informationen werden im PDF-Format bereitsgestellt. Das dazugehörige Programm kann kostenlos unter http://www.adobe.de heruntergeladen werden. Die betreffenden Logfiles gelten als Nachweis. Ebenso ist eine Verständigung über Fax möglich. Das Faxprotokoll gilt als Nachweis.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.